LANDESBEILAGEN

FEUERWEHR ist offizieller Partner
folgender Landesfeuerwehr-
verbände:
 

Hier gehts zu den Landesbeilagen des aktuellen Hefts. Einfach klicken...


Zu den Landesbeilagen

 

Über FEUERWEHR

FEUERWEHR ist als überregionales, unabhängiges Feuerwehr- und Brandschutzfachmagazin das Fachorgan für Feuerwehrmitglieder, Entscheidungsträger aus dem Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, sowie offizielle Mitgliederinformation verschiedener Landesfeuerwehrverbände.

Besuchen Sie auch den

HUSS-Shop

Brandschutz

Zündeln im Weltraum

Brandversuche auf der Internationalen Raumstation

Astronauten verbrennen auf der Internationalen Raumstation (International Space Station, ISS) geringe Mengen einer Flüssigkeit, um das vollständig andere Verhalten von Feuer in der Schwerelosigkeit zu studieren.

Ziel des Nasa-Projekts Flex ist die Entwicklung von Sicherheitsmaßnahmen und Feuerlöschsystemen für künftige Raumfahrzeuge. Brennt Feuer in der Schwerelosigkeit einer Raumstation anders als auf der Erde? Und wenn es denn brennt: Wie bekommt man es aus? Das will die US-Weltraumbehörde Nasa im Zuge des Projekts Flame Extinguishment Experiment (Flex) herausfinden. Um ein Feuer löschen zu können, muss man vorher wissen, wie es sich verhält.Sphärische Flamme: Feuerexperiment an Bord der ISS (Bild: Nasa)
Auf der Internationalen Raumstation (International Space Station, ISS) spielen die Astronauten deshalb damit, um herauszufinden, wie es sich in der weitgehenden Schwerelosigkeit verhält. Kein Oben, kein Unten Bei einem solchen Experiment wird ein kleiner Tropfen Heptan oder Methanol verbrannt. Das dauert etwa 20 Sekunden. Bei einem Feuer auf der Erde steigen heiße Gase nach oben und erzeugen so einen Strom, der Sauerstoff in die Flamme zieht und Verbrennungsprodukte von ihr wegtransportiert. Im Weltraum gibt es aber kein Oben und Unten. Entsprechend können auch keine heißen Gase aufsteigen. Der Tropfen verbrennt in etwa 20 Sekunden in einer sphärischen Flamme (siehe Foto). Diffusion sorgt dafür, dass Sauerstoff zur Flamme kommt und Verbrennungsprodukte von dort wegtransportiert werden.
Die Zu- und Abfuhr durch Diffusion sei etwa 100-mal langsamer als durch den Luftstrom auf der Erde, sagt Nasa-Wissenschaftler Dan Dietrich. Das Experiment findet in einem speziellen Behälter, dem Combustion Integrated Rack, statt. Er ist mit Kameras versehen, die die Verbrennung aufnehmen. Niedrigere Temperatur Hinzu kommt, dass eine Flamme im Weltraum mit einer niedrigeren Temperatur brennt und weniger Sauerstoff braucht als ein Feuer auf der Erde. Ein Löschmittel müsste deshalb höher konzentriert sein. Allerdings könne der Luftstrom, der durch Belüftungsanlagen erzeugt wird, ein Feuer dazu bringen, schneller als auf der Erde zu brennen.
Ziel von Flex sei, die Feuerlöschanlagen für künftige Raumschiffe zu entwickeln und so die Sicherheit an Bord zu erhöhen - in einem Raumschiff oder auf der ISS könne schon ein kleines Feuer der Besatzung lebensgefährlich werden. Die Ergebnisse sollten aber auch Hinweise auf einen effizienteren Einsatz von Flüssigtreibstoffen auf der Erde liefern, erklärt der wissenschaftliche Leiter Forman Williams. Das Projekt läuft seit dem Jahr 2009. Seither wurden über 200 Tests durchgeführt.
Golem.de/nasa
Bild: Nasa

>> zurück

Ökobau und Brandschutz

Herausforderungen für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz

Das Thema „Energieeinsparung/Wärmeschutz“ ist heute ein bestimmender Faktor im Hochbau und insbesondere im Wohnbau mit Niedrigenergie- und Passivhäusern geworden. Der vorbeugende und der abwehrende Brandschutz stehen damit vor neue Herausforderungen.

Der Großteil des Wohnbaus wird heute noch mit Massivbaustoffen errichtet. Mittlerweile hat sich aber auch das sogenannte „Niedrigenergiehaus“ (NEH) als Stand der Technik in weiten Teilen Europas etabliert. Zunehmend wird auch das sogenannte „Passivhaus“ (PH) propagiert. Solche Passivhäuser können im Regelfall ohne konventionelles Heizungssystem oder mit Kleinstheizungen betrieben werden und zeichnen sich neben dem geringen Energieverbrauch auch durch eine hervorragende Qualität des Innenraumklimas aus. Jedoch ist auch der vorbeugende und abwehrende Brandschutz von diesen Entwicklungen im Wohnbau und den damit verbundenen wesentlichen Abweichungen zur „konventionellen“ Bauweise unmittelbar betroffen und ist mehr denn je gefordert. Diese Erkenntnis kommt auch bei der einen oder anderen Brandschutzbehörde oder Feuerwehr langsam an. Bei vielen Feuerwehren werden jedoch diese neuen Herausforderungen noch nicht erkannt oder unterschätzt. Haben die Feuerwehren doch erst in den letzten 20 Jahren mit einer praxisnahen Ausbildung und Verbesserungen in der persönlichen Schutzausrüstung sowie veränderter Einsatztaktik versucht, den veränderten Brandbedingungen z. B. „Flash over“ Rechnung zu tragen. Diese veränderten Gegebenheiten – u. a. durch die rasante Zunahme von Kunststoffen im täglichen Leben – hatten dazu geführt, dass die Feuerwehren, zunehmend schon bei Zimmerbränden mit Vollbränden zu tun bekamen. Der Einsatz von Lüftern, Sprühstrahlrohren und Netzmittel musste sich um Teil gegen erhebliche Widerstände von konservativen Kreisen in den Feuerwehren durchsetzen. Hinzu kamen „Turbo-Löscher“, Übungsanlagen und Brandhäuser und eine stetig verbesserte persönliche Schutzausrüstung.
Nur wenige Jahre nach diesen einschneidenden Veränderungen ergeben sich aus den besseren Wärmedämmungen, neuen Verglasungen und durchgängigen Lüftungssystemen beispielsweise bei Passivhäusern eine Reihe von neuen Problemen. Hand in Hand gehen damit neue Herausforderungen hinsichtlich des Löscheinsatzes und der Personenrettung im Brandfall.

Gefahren durch Backdraft
Ein zentrales Problem ist die zunehmende Gefahr der Konfrontation der Löschkräfte mit Backdrafts (Rauchgasexplosionen) bei den Brandeinsätzen. Denn ein wesentlicher Aspekt bei der „Nachrüstung“ von konventionellen Massivhäusern sowie dem Bau von NEH und PH ist, dass Wärmeverluste durch eine entsprechende Luftdichtheit vermieden werden sollen. Luftdichtheit ist die Dichtheit gegen Luftströmung (Konvektion). Schon bei der Planung wird deshalb eine durchgehende Luftdichtigkeit vorgesehen. Ein solches Dichtheitskonzept führt jedoch auch zu einer verstärkten Verrauchung des Innenraums, ohne dass Rauch nach Außen dringt. Bei einem Brand in einem Passivhaus kommt es schneller zur Entstehung von großen Rauchmengen und hohen Temperaturen, weil der Rauch wegen der besseren und fast vollständigen Isolierung nicht abziehen kann. Wenn Außenwände, Boden, Dach, Türen und Fenster zusammen eine luftdichte Gebäudehülle bilden, sind die Folgen eine verspätete oder gar keine Branderkennung von außen. Durch die Verzögerung der Branderkennung, die Behinderung des Abströmens von Brandrauch verbunden mit dem zunehmenden Sauerstoffmangel im Brandsystem, erhöhen sich die Gefahren für die Einsatzkräfte durch einen „Backdraft“.
Ein weiteres Problem zeigt sich oft erst Stunden nach dem Brandausbruch bei den Nachlöscharbeiten. Immer wieder müssen dann noch Glutnester in Hohlräumen von Dachstühlen durch die Feuerwehr gelöscht werden. Dabei erschweren die dicken Dämmschichten sowie häufig verwendete „alternative“ Dämmstoffe (wie Flachs, Zellulose) die Brandbekämpfung. Auch hier führen die schlechte Be- und Entlüftung sowie die hohen Temperaturen und der hohe Schadstoffgehalt zu einer Erhöhung des Gefahrenpotenzials für die Feuerwehr. Hinzu kommen die hohen Temperaturen.'
Früher hatte ein „normaler“ Zimmerbrand nach 15 min meist nur Temperaturen zwischen 400 und 600 °C erreicht. Die derzeit im Brandeinsatz verwendete Feuerwehrschutzkleidung nach HUPF ist für die kurzzeitige Beaufschlagung von Temperaturen bis zu 800 °C ausgelegt. Doch die Temperaturen können heute schon nach wenigen Minuten im brennenden Raum zwischen 1.000 bis 1.200 °C liegen. Gegen die bei einem Backdraft explosionsartig auftretenden hohen Drücke bietet die Einsatzkleidung somit fast keinen Schutz.

Gefahr für Bewohner wächst rapid
Am 21. April 2005 kam es in Berlin-Pankow zu einem folgenschweren Brand mit zwei Toten und drei Verletzten. Die Flammen breiteten sich dramatisch schnell über die gedämmte Außenfassade eines mehrstöckigen, neu errichteten Wohnhauses aus. Die Ursachen waren Mängel in der Bauausführung der Dämmung der Fassade und Überlastung des Gebäudes mit Brandlast. Bedingt durch den nicht unerheblichen Anteil der Dämmstoffe an der Brandlast, den hohen Temperaturen und der ebenfalls sehr hohen Konzentration an z. T. hochtoxischen Rauchgasen (CO, HCN, NOx, HCl usw.) - verbunden mit der verspäteten Brandentdeckung sowie der schlechten Be- und Entlüftung - wächst auch die Gefährdung für die Personen im Brandfall im Gebäude. Hinzu kommt, dass sich in diesem Zusammenhang die Interventionszeiten der Feuerwehr für eine erfolgreiche Personenrettung dramatisch verkürzen.
Im Massivbau bieten sich im Bereich der Wärmedichtung u. a. einschaliges Mauerwerk mit Wärmdämmverbundsystem oder vorgesetzter Leichtbaufassade, Zweischalenmauerwerk sowie Mischbaukonstruktionen an. Jedoch ist der Brandschutz und die Brandbekämpfung bei Außenwand-Wärmedämm-Verbundsysteme sowie bei vorgehängten und hinterlüftete Fassaden (siehe EN 1364-4 „Vorhangfassaden“) nicht problemlos. Es kommt immer wieder vor, dass sich die Verbrennungswärme unter der Isolierung staut. Erst nachdem die Außenwände geöffnet worden sind, kann der Brand weiter bekämpft werden. Ursache für derartige Probleme sind nicht selten Mängel in der Bauausführung, die Überlastung der Gebäudefassaden mit Brandlast sowie verzögerte Brandmeldungen.

Problem durch falsch ausgeführte Dämmungen
Eine Brandausbreitung durch die Fassadenbekleidung aus der vom Brand betroffenen in die darüberliegenden Geschosse sowie die Gefährdung der Feuerwehr durch das Herabfallen großer Teile der Fassadenverkleidung stellen ein erhebliches Gefahrenpotential dar.
Unter einer Außenwand versteht man ein vertikales Bauteil, dass das Innere eines Gebäudes von der äußeren Umgebung trennt. An die äußere Oberfläche der Gebäudeaußenwände – die Fassaden – werden brandschutztechnische Forderungen erhoben, die eine unkontrollierte Brandausbreitung an der Außenwandoberfläche verhindern sollen. Außenwandbekleidungssysteme werden daher baurechtlich als Baustoffe eingeordnet. Um fachgerecht zu dämmen, ist jedoch fundiertes Know-how dringend erforderlich.
Als Dämmstoff stehen expandiertes Polystyrol, Mineralwolle, Dämmkork und Mineralschaumplatten zur Verfügung. Wärmedämm-Verbund-Systeme (WDVS) mit einer Dämmstoffschicht aus Steinwolle erreichen die Baustoffklasse A 2 nach DIN 4102-1. Sie haben die Eigenschaft „nichtbrennbar“. Sie dürfen daher ohne Höhenbeschränkung angebracht werden. Besondere Beachtung erfordern allerdings Dämmstoffplatten aus Polystyrol-Partikelschaum (auch als EPS-Hartschaum bezeichnet). Die Anforderungen an eine Fassade und somit die Einordnung in die Feuerschutzklasse, wird in der Regel von der zuständigen Baubehörde, unter Berücksichtigung der Baustoffklasse mit der dazugehörigen Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen bzw. DIN EN 13501 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten festgelegt. Wärmedämm-Verbund-Systeme bestehen aus der Befestigung, dem Dämmstoff und der Deckschicht. Ein WDVS ist nur so gut wie seine Detailausbildungen.
Die häufigsten brandbegünstigenden Fehlerquellen treten bei der nicht fachgerechten Verarbeitung bzw. Anbringung von Wärmedämm-Verbund-Systemen an der Außenwand auf. Zwei Beispiele sollen das belegen. In der Verarbeitungsanweisung des Herstellers heißt es: „Bei teilflächigem Auftragen muss der Klebemörtel so auf die Wand gespritzt werden, dass mindestens 50 % der Fläche durch Mörtelstreifen bedeckt sind. Die Kleberwülste müssen ca. 5 cm breit und in Wulstmitte mindestens 10 mm dick sein; der Achsabstand darf 10 cm nicht überschreiten“. In der Praxis werden jedoch keine „Wülste“ sondern nur „Kleckse“ aufgebracht . Oder über den Fenstern, Balkontüren u. ä. müssen Stürze (A1) in die Dämmung eingesetzt werden. Dies wird oft unterlassen. Und auch ein zivilrechtlicher Aspekt ist zu beachten. Kommt es zum Brand eines Hauses, hat der Eigentümer des durch den Brand geschädigten Nachbarhauses in analoger Anwendung des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB einen Ausgleichsanspruch. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn bei Reihenhäusern die Fassaden mit brennbarem Material – z. B. Polystyrol – gedämmt sind und im Brandfalle eine Brandausweitung auf das angrenzende Nachbargebäude erfolgen kann, weil eine vertikale Brandbarriere aus nicht brennbarem Material, wie es die Landesbauordnungen vorschreiben, nicht ausgeführt ist (BGH Urteil vom 1. April 2011 (V ZR 193/10).

Probleme durch Lüftungssysteme
Zum Grundkonzept von Passivhäusern gehört ein durchgängiges Lüftungssystem, das einen kontinuierlichen Luftwechsel in allen Räumen sicherstellt. Aus diesem Grund haben energieeffiziente Wohnhäuser kontrollierte Lüftungsanlagen. Derart kontrollierte Lüftungsanlagen benötigen in mehrgeschossigen Wohnhäusern oft Brand- und Rauchschutzklappen. Dabei wird in jede Luftleitung, die Räume aus verschiedenen Abschnitten miteinander verbindet, eine solche Vorrichtung eingebaut.
Nicht selten steht ein solches System jedoch den Anforderungen des Brandschutzes entgegen. Das trifft vor allem auf größere Gebäuden zu, weil solche Vorrichtungen immer potenzielle Fehlerquellen im Brandschutzsystem darstellen - falscher Einbau, mangelnde Wartung und fehlende wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige nach der Technischen Prüfverordnung (TprüfVO).
Frank D. Stolt
Sachverständiger für Vorbeugenden Brandschutz und Sachverständiger für Brand- und Explosionsursachenermittlung

Hinweis:
Die Brisanz des Einsatz von Wärmedämmschutzplatten ist in zwei TV-Sendungen aufgezeigt worden – am 28 November 2011 beim NDR und zuletzt am 10. Januar auf 3sat im Wissenschaftsmagazin „nano“ –, die auf die Gefährlichkeit von Fassadenbränden mit Polystyroldämmplatten hinweisen.

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/45_min/hintergrund/waermedaemmung191.html

http://www.3sat.de/page/?source=/nano/technik/159533/index.html


 

 

 

>> zurück

Brandschutz im Tunnel

11. Januar 2012

Siemens hat ein neues Wärmemeldersystem auf dem Markt gebracht, das sich besonders für den Brandschutz in Tunneln eignet.

Die Siemens-Division Building Technologies bringt die neue Generation ihres linienförmigen Wärmemeldesystems, die Serie FibroLaser III, auf den Markt. Die komplett überarbeitete Brandschutzlösung bietet eine noch schnellere und präzisere Messleistung auf einer maximalen Messlänge von bis zu zweimal zehn Kilometern.

>> zurück

Photovoltaik und Brandschutz - Ein schwelender Konflikt?

Auf dem VDI-Expertenforum Photovoltaik in Düsseldorf soll die Problematik des Einflusses der Photovoltaik auf den Brandschutz diskutiert werden.

Der Photovoltaik-Boom der letzten Jahre hat Deutschlands Dachlandschaften vielerorts nachhaltig und großflächig verändert. Die direkte Umwandlung des Sonnenlichts in Strom wurde stark gefördert und genießt ein gutes Image.
So wurde sie nicht nur großzügig gefördert, sie stieß auch auf weniger Widerstand als beispielsweise Wind- und Wasserkraft, da sie selten in die Landschaft eingreift und im Alltag kaum auffällt. Letzteres scheint sich aber zu ändern – wenn es brennt. So tauchen seit einiger Zeit immer wieder Berichte auf, nach denen die Anlagen im Brandfall der Feuerwehr das Löschen erschweren.

Doch wie groß ist der Schatten wirklich, den der Brandschutz auf die Photovoltaik wirft? Welche Probleme wurden bei der Konzeption der Anlagen vorhergesehen und welche treten in der Praxis, also beim Löschen, tatsächlich auf? Wie groß ist der Handlungsbedarf und welche technischen Lösungen gibt es schon heute, um bekannte Probleme zu minimieren? Planer, Hersteller und Betreiber von Solaranlagen sowie Gebäudeversicherer, Wissenschaftler und nicht zuletzt Feuerwehrleute haben jeweils eine eigene Perspektive, aus der sie diese Fragen auf dem VDI-Expertenforum am 17. November 2011 im Maritim-Hotel in Düsseldorf-AirportCity angehen.

Das Expertenforum richtet sich dabei an alle, die Photovoltaikanlagen oder die damit verbundene Gebäudetechnik planen, montieren oder herstellen sowie an Brandschutzexperten.

>> zurück

Jede Woche brennt es in einem Altenheim

Die Ursachen sind bekannt - geändert hat sich bisher jedoch nichts

Jährlich werden 45 bis 50 Brände in Senioren- bzw. Altenpflegeheimen, in Begegnungs- und Pflegezentren oder ähnlichen Einrichtungen bekannt. Dabei sterben bis zu 20 Personen, 150 werden verletzt.

Diese und ähnliche Meldungen werfen ein schlechtes Licht auf die Sicherheitsstandards in Alten- und Pflegeheimen. Hinzu kommt die Dunkelziffer der Brandfälle, die mit Sicherheit wesentlich höher ist. Viele Entstehungsbrände werden oft nicht bekannt. Die Hemmschwelle, die Feuerwehr zu rufen, ist recht hoch. Das Personal ist häufig nicht richtig auf einen Brandfall vorbereitet und versucht deshalb zuerst selbst zu löschen und ruft die Feuerwehr erst, wenn die Lage schon sehr ernst ist.
Hinzu kommt nicht selten die Furcht der Mitarbeiter oder Pflegepersonen, in Schwierigkeiten zu geraten. Nicht außer Acht gelassen werden, sollten auch die Befürchtungen eines etwaigen Imageverlustes durch die Heimleitungen. Hinzu kommen deren Kostenüberlegungen, einen Feuerwehreinsatz bezahlen zu müssen, wenn dieser durch einen Fehlalarm ausgelöst sein sollte.

Gefährliche Nächte
Die Ursachen der Altenheimbrände sind bestens bekannt, dass ändert leider nichts an den Gefahren. Ungefähr 60 % der Brände entstehen zwischen 19.30 und 6.00 Uhr (über die Hälfte zwischen 18.00 und 24.00 Uhr), Zeiten in denen nur eine reduzierte Anzahl an Pflegekräften vor Ort ist.
+  70 % der Brandopfer werden im Schlaf überrascht.
+  Fast alle Brände beginnen in den Zimmern der Bewohner.
+  Ca. 27 % aller Brände werden fahrlässige durch brennende Kerzen, andere "offene Flammen" oder Raucher verursacht.
Viele Hausleitungen von Heimen insbesonders im„betreutem Wohnen“ sind jedoch heute noch der Ansicht, dass ein Verbot von brennenden Adventkerzen einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bewohner darstellt.
Auch wenn die Brände - so eine Analyse - meistens auf ein einzelnes Zimmer beschränken blieben, wurden durch die toxischen Brandgase sehr oft auch die Bewohner in  anderen Zimmern verletzt.  Die Verantwortlichen sollten sich also ernsthaft Sorgen über die Rechte der anderen Bewohner machen, die unnötig gefährdet werden.
Technische Defekte gehören ebenfalls zu den häufigsten Brandursachen. Brände von Fernsehern stellen einen deutlichen Schwerpunkt dar, denn 90 % aller brennenden Fernseher entfallen auf Altenheime. Hinzu kommen noch andere „liebgewordene“ Geräte, die eine letzte Verbindung zur Vergangenheit  und zurückgelassenen Umgebung darstellen, die  technisch inzwischen jedoch völlig überaltert sind und somit immer brandgefährlicher werden.

Bauliche Brandschutzmängel
Auch der bauliche Zustand der Altenheime läßt vielerorts zu wünschen übrig. Insbesondere viele ältere Heime weisen im Brandschutz deutliche Mängel auf.
Für den Bau von Pflegeeinrichtungen gelten besondere gesetzliche Anforderungen, die in der Heimmindestbauverordnung (Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige) und in Ländergesetzen geregelt sind.
In der Heimmindestbauverordnung unterscheidet der Gesetzgeber Zwischen Alten-, Altenwohn- und Altenpflegeheimen. Jedoch können Einrichtungsträger beim Vorliegen bestimmten Voraussetzungen bei der Heimaufsicht eine Befreiung von den baulichen Mindestanforderungen beantragen. Gemäß § 31 HeimMindBauV können Befreiungen ausgesprochen werden, wenn dem Träger die Erfüllung der Anforderungen technisch nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist, und die Befreiung mit den Interessen und Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner vereinbar ist.
Außerdem werden zunehmend Anträge auf Nutzungsänderung gestellt. Die Problematik ist, dass ursprünglich für Altenheime sowie „betreutes Wohnen“ von älteren Menschen und Behinderten genehmigte Einrichtungen durch Nutzungsänderung zum „Pflegeheim“ den weitergehenden Anforderungen u. a. nach den Bauordnungen nicht mehr entsprechen.
+  In vielen älteren Heimen sind die Räume zu schmal, die Türen zu eng, die Betten unverrückbar.
+  Brandschutztüren werden zur Belüftung mit einem Keil offen gehalten.
+  Zimmertüren stehen zum Teil auch nachts offen, um Probleme des Bewohners besser mitzubekommen.
+  Brandmelder oder Sprinkler sucht man in den Zimmern vergebens.
+  Fluchtwege sind mit abgestellten Betten oder Rollstühlen blockiert.

Gefahrenpotential ändert sich
In den letzten Jahren boomt angesichts der steigenden Zahl von Pflegebedürftigen der Neubau von Pflegeheimen. Und immer öfters werden Wohneinrichtungen für ältere Menschen auch in Holz-Fertigbauweise errichtet. Der Betreiber der Pflegeeinrichtung profitiert besonders von der schnellen Errichtung des Gebäudes.
Beim Brandschutz erfüllt der Holzfertigbau zwar alle derzeit geltenden baulichen Standards für Altenheime. Im Laufe der Zeit haben sich jedoch die Erkenntnisse im Brandschutz grundsätzlich geändert. War früher die direkte Bedrohung durch die Flammen ausschlaggebend, so liegt heute die Erkenntnis vor, dass neun von zehn Brandtoten vor dem Verbrennen bereits an den Rauchgasen erstickt waren. Die Anforderungen an den Brandschutz haben damit im Verhältnis zur zunehmenden Wohnlichkeit und Normalität in der stationärer Betreuung und Pflege zu einem fast unlöslichen Zielkonflikt geführt.
Die Anforderungen an die bauliche und innenräumliche Ausgestaltung von Alten- und Pflegeeinrichtungen haben sich aufgrund auf der veränderten Bewohnerstruktur grundlegend geändert. Heute leben in diesen Heimen weniger Menschen die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sondern zunehmend Menschen mit Demenzerkrankungen. Deren Anteil beträgt inzwischen 50 bis 70 %. Folgerichtig werden die Betreuungskonzepte dieser Zielgruppe angepasst.
Die aktuellen Entwicklungen in der baulichen und funktionalen Ausgestaltung von Alten- und Pflegeheimen zielen auf mehr Wohnlichkeit und Normalität der Lebenssituation sowie der Tagesgestaltung ab. Und dem Zusammenleben der Bewohner in betreuten Gruppen mit Gemeinschaftsbereichen wird ein großer Stellenwert beigemessen. Verwirrte, pflegebedürftige Bewohner benötigen kleinräumige, familienähnliche Wohnformen, die Sicherheit und Geborgenheit vermitteln. Die Orientierung an gewohnten Raumgefügen und Tagesabläufen hilft bei zunehmenden Wahrnehmungsverlusten sich zurechtzufinden, womit die Kompetenz im Alltag erhöht wird. Dabei kommt der Ausstattung und Einrichtung der Bewohnerzimmer eine zentrale Bedeutung zu.
Die Brandlast in den Räumen wird zunehmend durch  Sitzgruppen, Betten und Bettwäsche, Fensterdekorationen, Kleinmöbel, Elektrokleingeräte, Tisch- und Stehleuchten bestimmt. Beim Umgang mit Kerzen und Tabakwaren spielt das Bewohnerverhalten also eine entscheidende Rolle.
Lange leere Flure - wie sie als Flucht- und Rettungswege gefordert werden - lassen beispielsweise kein „Zuhausegefühl“ aufkommen. Und in manchen Pflegeeinrichtungen mussten nach Brandschutzkontrollen die Bilder von den Wänden in den Fluren entfernt werden. Einrichtungen sind daher dazu übergegangen, Gemütlichkeit durch Wandbemalung zu erzeugen.
Hinzu kommt, dass viele Schwesternzimmer heute die Brandlast eines Aktenraumes haben oder Pflegearbeits- und Putzräume wie ein Zentrallager bestückt sind.
Brandschutzlösungen können jedoch nicht ohne weiteres aus anderen Bereichen übernommen werden. Bei einem Brand in einem Altenheim in Herdecke (NW) hatte eine interne Brandmeldeanlage ausgelöst: Die Nachtschwester setzte sofort den Notruf zur Feuerwehr ab. Nach Eintreffen des Löschzuges konnte jedoch kein Brand festgestellt werden. Dennoch war die Ursache schnell klar: Ein älterer Mann hatte den Handfeuermelder ausgelöst. Nach dem Zurückstellen der Brandmeldeanlage und kurz vor dem Verlassen des Altenheims durch die Feuerwehr wurde von dem älteren Mann erneut der Brandalarm ausgelöst. Das geschah jedoch nicht böswillig. Nicht auszuschließen ist, dass der Mann den Druckknopf des Feuermelders für einen Klingelknopf hielt.

Nur abgestimmte Brandschutzkonzepte helfen
In den Alten- und Pflegeeinrichtungen leben immer mehr Menschen, die Gefahrensituationen weder einschätzen noch entsprechend darauf reagieren können. Aus diesen Gründen müssen zwangsläufig die Anforderungen an den Brandschutz auch in Neubauten auf den Prüfstand.
Gerade wo das Prinzip der Selbstrettung nicht funktioniert, also bei Alten- und Pflegeheimen, kommt dem vorbeugenden Brandschutz eine besondere Bedeutung zu. Dabei genügt es eben nicht, allein den baulichen Brandschutz - beispielsweise die Rauch- und Brandabschnittsbildung - auf dem letzten Stand der Technik zu halten. Auch der technische sowie der organisatorische Brandschutz und somit das richtige Verhalten des Personals im Brandfall sind von entscheidender Bedeutung. Dabei müssen der bauliche, der technische und der organisatorische Brandschutz ineinander greifen.
In jeder Pflegeeinrichtung für alte Menschen muss es gelingen, ein individuelles, auf die Möglichkeiten der Einrichtung bestmöglich abgestimmtes Brandschutzkonzept zu erarbeiten und dieses dann auch in der Praxis zu leben.
+  Sinnvoll wäre, dass die verantwortlichen Behörden schon im Planungsstadium mit einbezogen und mit der therapeutischen Konzeption vertraut gemacht würden.
+ Die Brandverhütungsschauen sollten häufiger durchgeführt und die umgehende Beseitigung festgestellter Brandschutzmängel konsequent kontrolliert werden.
Grobe Fehler und Mängel beim vorbeugenden Brandschutz in Alten- und Pflegeheimen entscheiden bei einem Feuer rasch über Leben und Tod. Im Juli letzten Jahres starben bei einem Brand in einem Altenheim in Bruchsal (BW) zwei Bewohner.  Entgegen den Forderungen der Behörde gab es statt automatischer Brandmelder nur Heimrauchmelder aus dem Supermarkt.
Frank D. Stolt
Sicherheitsfachwirt(FH)
Brandsachverständiger und Sicherheitsexperte

>> zurück

Dienstleistung Feuerwehr

Dienstleistungen im Feuerwehrbereich sind nichts ungewöhnliches. Die Vielzahl der Feuerwehrdienstleister bieten komplette Programme an.

Was für ein Aufschrei in den Internetforen und bei den Feuerwehren, als der Dienstleister Falck (größte private Feuerwehr weltweit) seine Pläne für Deutschland vor ein paar Monaten verkündet hat.
Auch wenn Falck zur Zeit nur beabsichtigt sich im Rettungsdienst in Deutschland zu etablieren, wurden sofort auch Spekulationen bezüglich einem Engagement als Dienstleistungsfeuerwehr im kommunalen Brandschutz laut.
Ein weiteres Beispiel ist in Dortmund zu finden, als kürzlich der Brandsicherheitswachdienst in der Westfalenhalle, der bisher von der städtischen Feuerwehr wahrgenommen wurde, jetzt von einem privaten Sicherheitsdienstleister übernommen wurde.

Dies sind nur zwei Beispiele vom Konflikt zwischen privater sowie öffentlicher Feuerwehr und deren Wahrnehmung in der Feuerwehr-Fachwelt. Hier stellt sich die Frage: Sind Dienstleistungsfeuerwehren in Deutschland neu? Nein, bis heute gibt es in Deutschland ca. 40 Unternehmen die Feuerwehrdienstleistungen anbieten. Bei manchen handelt es sich um Sicherheitsfirmen mit Feuerwehrdienst, aber auch komplette Feuerwehren treten als Dienstleister auf. Zum Teil existieren diese Unternehmen schon über zehn Jahre.

Auch wenn diese Dienstleistungen im wesentlichen für den betrieblichen Brandschutz angeboten werden, so sind manche dieser Unternehmen durch Ausrüstung und Fuhrpark durchaus mit einer öffentlichen Feuerwehr vergleichbar.
Oft werden dabei solche Dienstleister nur auf Leistungen des Brandschutzes bei feuergefährlichen Arbeiten oder bei Veranstaltungen reduziert.
Die Vielzahl der Feuerwehrdienstleister bieten aber auch die Bereitstellung von kompletten Betriebs- und Werkfeuerwehren, Betriebssanitätsdienst, Notfallberatungen, Technische Hilfeleistungen aller Art  (z. B. Ölspurbeseitigung, Sturmschadensbeseitigung) und vieles mehr an.

Die VdS 2034 (Nichtöffentliche Feuerwehren) definiert eine Dienstleistungsfeuerwehr wie folgt: „Eine Dienstleistungsfeuerwehr ist eine private Feuerwehr, die auf einem Privatgelände die Aufgaben einer Werk- oder Betriebsfeuerwehr als nicht unternehmenseigene Feuerwehr erbringt.“
Die Feuerwehrmitarbeiter dieser Unternehmen haben seit ein paar Jahren auch eigene Tarifverträge. Sicherlich gibt es finanziell, wie auch im Berufsbild eines Dienstleistungsfeuerwehrmanns zu einem klassischen Berufsfeuerwehrmann, zahlreiche Unterschiede. Dies ist im Wesentlichen der meist unterschiedlichen Rahmenbedingungen (z. B. Auftragsbedingungen) geschuldet, die es so bei einer öffentlichen Feuerwehr nicht gibt.
Wird der Tarifvertrag bei der Vergütung als Dienstleistungsfeuerwehrmann angewendet, so gibt es drei Vergütungsgruppen. Die Grundvergütung je geleisteter 24-h-Schicht beträgt in der höchsten Vergütungsgruppe (Feuerwehrführungskräfte) 109,60 Euro. Zur Grundvergütung kommen Zuschläge für Schichten an Wochenenden oder an Feiertagen hinzu. Sonderfunktionen wie Atemschutzgerätewart werden gesondert vergütet. Bei dieser Funktion beträgt die Vergütung z. B. monatlich 38,35 Euro. Berufsanfänger die sich in der Feuerwehrausbildung befinden, erhalten während der Ausbildungszeit eine monatliche Vergütung von 650,- Euro. Nimmt der Berufsanfänger während der Ausbildungszeit bereits am Einsatzdienst teil, können entsprechende Vergütungen und Zuschläge hinzukommen.

Das Anforderungsprofil ist je nach Feuerwehrdienstleister unterschiedlich. Die hier genannten Punkte sind in der Regel die Mindestanforderungén, die ein zukünftiger Dienstleistungsfeuerwehrmann mitbringen soll oder in einer Ausbildung erwerben muss:
- Truppmann-Ausbildung gemäß FwDV 2
- Atemschutzgeräteträger-Ausbildung FwDV 7
- Betriebshelfer-Ausbildung
- Brandposten-Ausbildung

Für Führungskräfte werden in der Regel folgende Anforderungen gestellt:
- Truppführer-Ausbildung oder
- Gruppenführer-Ausbildung
- Brandschutzbeauftragten-Ausbildung
- Berufserfahrungen

Auch ich biete neben Leistungen im Vorbeugenden Brandschutz, die Absicherung von feuergefährlichen Arbeiten und bei Veranstaltungen als Feuerwehrmann (Brandposten) sowie die Notfallberatung für Unternehmen aus Gewerbe und Industrie an. Einsatzgebiete sind hier insbesondere Bauarbeiten auf Baustellen sowie bei Abschaltungen von Brandmeldeanlagen als Kompensationsmaßnahme sowie bei Theaterveranstaltungen. Die Aufgaben als Feuerwehrmann (Brandposten) bei feuergefährlichen Arbeiten sind vorbeugende Maßnahmen sowie im Ernstfall die Einleitung von entsprechenden Maßnahmen zur Evakuierung, Erste-Hilfe oder Brandbekämpfung.

Die Probleme, sei es mit der behördlichen Akzeptanz oder bei den Ausbildungen, ist oftmals noch der Tatsache geschuldet, dass die „Dienstleistung Feuerwehr“ in der Öffentlichkeit aber auch in der Fachwelt noch wenig Bekanntheit erlangen konnte.

Aufgaben des Feuerwehrmanns
Bei feuergefährlichen Arbeiten kommt es immer wieder zu Großbränden. Bekannte Brände die als Ursache feuergefährliche Arbeiten haben, sind zum Beispiel der Brand am Düsseldorfer Flughafen mit diversen Toten und Verletzten oder zum Beispiel der mehrtägige Großbrand in einem Kühlhaus in Hamburg, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Die Notwendigkeit der Absicherung von feuergefährlichen Arbeiten (Schweiß-, Löt-, Brenn- und Schneidarbeiten) sind u. a. in den berufsgenossenschaftlichen Regelungen zu finden. Dort wird ausgeführt, dass bei solchen Arbeiten ein Brandposten zu stellen ist.
Das ein Brandposten ein Feuerwehrmann sein muss, ist im übrigen nicht geregelt. Viel mehr ist dies in den meisten Fällen, das Anforderungsprofil der Firmen die Brandposten benötigen.
Daraus entstanden in den letzten Jahren diverse Unternehmen, die als Dienstleistungsfeuerwehr oder als Dienstleistungsfeuerwehrmann solche Leistungen anbieten. Man könnte es somit auch als eine Geburtsstunde vom Dienstleistungsfeuerwehrwesen in Deutschland bezeichnen.

Die rechtlichen Grundlagen für die Stellung der Brandsicherheitswache bzw. Brandposten durch private Dienstleister sind u. a. in folgenden Verordnungen aufgeführt:
- Feuerwehrgesetze der einzelnen Bundesländer
- Erlasse der einzelnen Innen- bzw. Wirtschaftsministerien der Bundesländer zum Brandsicherheitswachdienst
- Versammlungsstättenverordnung der einzelnen Bundesländer
- BGR 500 - 2.26 Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten
- BGR 117- Arbeiten in Behältern, Silos und enge Räume
- 810- 6 Brandschutz bei Produktionen und Veransaltungen.

Wie mit dem in den Feuerwehren bekannten Brandsicherheitswachdienst kommt es auch bei feuergefährlichen Arbeiten immer wieder zu Zwischenfällen. Seien es Unfälle, Verletzungen oder aber auch zu Bränden.
Die konkreten Maßnahmen die vor Ort bei feuergefährlichen Arbeiten durchgeführt werden müssen, können höchst unterschiedlich sein. Angefangen von der einfachen Bereitstellung mit einem Löschgerät, über Messtätigkeiten (Freimessen) bis hin zum Aufbau und Bereithaltung von einem Löschschlauch oder zum Beispiel die Bereitstellung als Atemschutzgeräteträger bei Arbeiten in Silos oder Tankanlagen.

Die Arbeit bei feuergefährlichen Arbeiten, endet nicht mit Beendigung der Arbeiten. Je nach Art der Arbeiten sind über mehrere Stunden, nach den feuergefährlichen Arbeiten noch Kontrollen auf Entstehungsbrände notwendig.
Gerade die Kontrollen nach Beendigung der feuer- gefährlichen Arbeiten, sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeit.
Auswertungen von Brandereignissen mit der Ursache „feuergefährlichen Arbeiten“, zeigen immer wieder das es zum Brand meist erst nach Stunden nach Beendigung gekommen ist.

Nicht ungefährlich
Je nach Art der feuergefährlichen Arbeiten, ist die Absicherung nicht ungefährlich. Vor allem, da man in der Regel alleine als Brandposten arbeitet. Daher sind ebenso wie im Feuerwehrdienst bei einer Berufsfeuerwehr, freiwilligen Wehr oder Werkfeuerwehr, eine regelmäßige Aus- und Weiterbildung in Brandbekämpfung, Atemschutz, Erste-Hilfe oder im Vorbeugenden Brandschutz auch für einen Feuerwehrdienstleister wichtig und unverzichtbar.
Auch rechtlich gesehen ist die Absicherung von feuergefährlichen Arbeiten nicht ungefährlich. Immer wieder kommt es zu Rechtsstreitigkeiten, ob die Absicherung der feuergefährlichen Arbeiten ordnungs- gemäß durch den Brandposten erfolgt ist. So gibt es bereits mehrere Urteile, in denen Brandposten zum Schadensersatz herangezogen wurden. Da sie nicht umfangreich genug Maßnahmen zur Absicherung von feuergefährlichen Arbeiten getroffen hatten und es daher zu einem Brand kam.
Nicht umfangreich genug, kann hierbei schon die nicht ausreichende Kontrolle der Arbeitsstätte nach Beendigung der feuergefährlichen Arbeiten sein.

Der Bedarf
Der Bedarf an Feuerwehrleuten, die die Absicherung von feuergefährlichen Arbeiten übernehmen, ist groß. Gerade in Regionen mit Werftbetrieben oder in großen Industrieregionen. Das Potenzial ist noch umfangreicher, wenn man die Absicherung des Brandschutzes bei Veranstaltungen dazu nimmt.
Rechtlich gesehen ist die Stellung einer Brandsicherheitswache in Festhallen im Kundenauftrag vom Veranstalter durch einen Dienstleister möglich. In den Versammlungsstättenverordnungen der Bundesländer steht dazu: „Eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr ist nicht erforderlich, wenn die Brandschutzdienstelle dem Betreiber bestätigt, dass er über eine ausreichende Zahl ausgebildeter Kräfte verfügt, die die Aufgaben der Brandsicherheitswache wahrnehmen.“

Auch in einigen Feuerwehrgesetzen findet man zum Brandsicherheitswachdienst folgendes: „Ist der Veranstalter in der Lage, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen, hat ihm die Gemeinde diese Aufgabe zu übertragen, in allen anderen Fällen stellt die Gemeinde die Brandsicherheitswache.“ Auszug aus dem Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz NRW.

Gerade aber in gemeinde- oder städtischen Festhallen will man von diesen Regelungen, der Stellung der Brandsicherheitswache durch den Veranstalter bzw. durch einen Dienstleister oft nichts Wissen. Oft werden Veranstalter per Nutzungsordnung der Festhalle zur Stellung der Brandsicherheitswache durch die örtliche Feuerwehr verpflichtet.

Dies ist nur ein Problem rund um die „Dienstleistung Feuerwehr“, ein weiteres Problem ist oftmals die Ausbildung.
Weiterführende Ausbildungen zum Beispiel an Landesfeuerwehrschulen oder an regionalen Lehrgängen, sind nicht in jedem Bundesland in Deutschland für private Teilnehmer möglich. Nur wenige Landesfeuerwehrschulen lassen auch Nichtfeuerwehrangehörige an Lehrgängen zu.
Die Probleme, sei es mit der behördlichen Akzeptanz oder bei den Ausbildungen, ist oftmals noch der Tatsache geschuldet, dass die „Dienstleistung Feuerwehr“ in der Öffentlichkeit aber auch in der Fachwelt noch wenig Bekanntheit erlangen konnte. 

Bei Fragen rund um das Thema "Dienstleistungsfeuerwehr" kann man mich jederzeit unter simon.schmeisser@hrbrandschutz.de kontaktieren.

Simon Schmeisser,
Selbst. Brandschutzbeauftragter/Feuerwehrmann,
Sachverständiger im Brandschutz

>> zurück

PV-Einsatzkarte sorgt im Brandfall für Klarheit

Der DFV und der BSW-Solar haben Handlungsempfehlung zum Umgang mit Photovoltaik-Anlagen veröffentlicht. Wichtige Infos auf der belektro in Berlin.

Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) und der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) haben eine Einsatzkarte für Feuerwehrkräfte vorgestellt, die die wichtigsten Eckpunkte und Hinweise zur Vorgehensweise im Fall des Brandes in einem Gebäude mit Photovoltaik-Anlage enthält.
Die in einem vom BSW-Solar initiierten Expertenkreis erarbeitete Handlungsempfehlung wurde rund 300 Feuerwehr-Führungskräften aus dem gesamten Bundesgebiet im Rahmen des Parlamentarischen Abends des Deutschen Feuerwehrverbandes präsentiert.
Auf das Dokument im handlichen DINA6-Format folgt in Kürze eine Broschüre, in der sämtliche Informationen umfassend und sachgerecht aufbereitet darstellt werden. „Brände in Gebäuden mit elektrischen Anlagen sind nichts Neues für die Feuerwehr. Unsere Einsatzkräfte sind dafür ausgebildet, Risiken an der Einsatzstelle zu erkennen und mit ihnen umzugehen“, sagte DFV-Präsident Hans-Peter Kröger. „Hierbei wird künftig die Einsatzkarte „Handlungsempfehlung Photovoltaik“ weiter unterstützen. Sie leistet durch ein Ablaufschema Hilfestellung und klärt über Aufbau, Vorgehen und Gefahren auf. Die Einsatzkarte und die ausführliche Broschüre bieten erstmals einheitliches Informationsmaterial. Das ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Aus- und Weiterbildung der beruflichen wie freiwilligen Feuerwehrkräfte“, erläuterte Kröger. „Diesem Schritt müssen technische Standards folgen, die eine wirkungsvolle und sichere Brandbekämpfung ermöglichen. Daran arbeitet auch unser gemeinsamer Expertenkreis“, sagte der für Einsatz- und Ausbildungsfragen verantwortliche DFV-Vizepräsident Hartmut Ziebs.

Die Handlungsempfehlung kann im Internetangebot des Deutschen Feuerwehrverbands heruntergeladen werden unter: www.feuerwehrverband.de/photovoltaik.html

Photovoltaik und Solarenergie werden auch Schwerpunkte auf der Elektro-Messe „belektro“ vom 06. bis 08. Oktober 2010 in Berlin sein. Die Messe hat sich als Branchenplattform zur Einführung neuer Produkte bewährt. Die Hauptstadtmesse bietet Fachhandwerkern, Planern, Architekten, Vertretern aus der Wohnungswirtschaft, Facility Management, Wissenschaft und Technik einen perfekten Überblick über neue Anforderungen und für praxisorientierte Lösungen.

Traditionell findet auf der „belektro“ auch wieder das „ep-Forum“ in Halle 4.1, Stand 122, der Zeitschrift „Elektropraktiker“ aus dem Berliner Verlag HUSS-Medien statt. www.elektropraktiker.de
Im Rahmen dieses Forums beschäftigt sich täglich um 13.00 Uhr ein Workshop mit den Themen:
- Brandschutz bei Photovoltaik-Anlagen nach DIN VDE 0100-712
- Freischaltung einer PV-Anlage im DC-Bereich
- Errichter und Brandschutzexperten im Dialog für mehr Sicherheit.

Für Interessierte stellen wir Feikarten für den Besuch der belektro 2010 in Berlin zur Verfügung. Bitte teilen Sie uns Ihre Kartenwünsche (solange der Vorrat reicht) unter feuerwehr.redaktion@hussberlin.de mit.

>> zurück

Minimax schützt Flughafenneubau in Indien

18. Juni 2010

Sicherer Brandschutz unterstützt Feuerwehr

Das Megaprojekt - der Neubau des *Indira Gandhi International Airports* in Neu-Delhi - neigt sich dem Ende. Nach der offiziellen Einweihung Anfang Juli wird der Flugverkehr aufgenommen.

>> zurück
Inhalt abgleichen

Kalender

M D M D F S S
 
 
1
 
2
 
3
 
4
 
5
 
6
 
7
 
8
 
9
 
10
 
11
 
12
 
13
 
14
 
15
 
16
 
17
 
18
 
19
 
20
 
21
 
22
 
23
 
24
 
25
 
26
 
27
 
28
 
29
 
 
 
 
 

Redaktion

Mathias Obst 
(verantwortlich)
Tel.: 030 42151-379
E-Mail

Lothar Zinke
Tel.: 030 42151-382
E-Mail


Sabrina Foth
(Redaktionsassistenz) 
Tel.: 030 42151-445
E-Mail