bvbf
Betrieblicher Brandschutz
4. März 2010
An der Einrichtung von Flucht- und Rettungswegen führt kein Weg vorbei
Laut Arbeitsstättenverordnung – darauf weist der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. hin – ist es Pflicht des Unternehmers, im Falle eines Brandes oder einer Explosion für eine geordnete Evakuierung der Arbeitsstätte zu sorgen.
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