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Feuerwehrgebühren

Feuerwehrgebühren nach Verkehrsunfällen nicht immer zulässig

8. Januar 2010

Unfallverursacher trägt nicht in jedem Fall die Einsatzkosten

Für Feuerwehreinsätze nach Verkehrsunfällen darf der Unfallverursacher nicht immer mit den die Einsatzkosten abgeltenden Gebühren belastet werden.

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