Feuerwehrgebühren
Feuerwehrgebühren nach Verkehrsunfällen nicht immer zulässig
8. Januar 2010
Unfallverursacher trägt nicht in jedem Fall die Einsatzkosten
Für Feuerwehreinsätze nach Verkehrsunfällen darf der Unfallverursacher nicht immer mit den die Einsatzkosten abgeltenden Gebühren belastet werden.
>> zurück



