Seit Jahren ist zu beobachten, dass sich die Formen des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft verändern. Die vehemente Diskussion über die Gewalt in der Gesellschaft kann dabei verschieden gedeutet werden.
Hat die Gewalt tatsächlich quantitativ und/oder qualitativ zugenommen, oder ächtet die Gesellschaft die Gewalt zunehmend?
Ist das Gewaltniveau vielleicht gleich geblieben, aber die Menschen sehen sich zunehmend überfordert, weil sie nicht mehr in der Lage sind, mit der Gewalt „fertig zu werden“?
Die alltägliche Gewalt
Gewalt wird in modernen Staaten kriminalisiert und sozial geächtet. Gleichzeitig wird das Recht auf legitime Gewaltausübung an Institutionen wie Polizei und Militär übertragen. Durch dieses staatliche Gewaltmonopol soll die innere und äußere Sicherheit gewährleistet werden. Jedoch klafft in der gesellschaftlichen Realität eine Lücke zwischen der Idee des staatlichen Gewaltmonopols und einer infolge dessen gewaltfreien Gesellschaft. Denn in modernen Staaten treten auch weiterhin die verschiedensten Formen von privater Gewalt auf.
Zu diesen „alltäglichen“ Gewaltanwendungen zählen Körperverletzung, Raub und Vergewaltigung im öffentlichen Raum sowie häusliche Gewalt und sexueller Missbrauch im privaten Bereich. Die Gewaltkriminalität reicht bis in die politische Gewalt und zu ritualisierten Gewaltexzessen, wie sie zuletzt beinahe „traditionell“ am 1. Mai jeden Jahres in Berlin und Hamburg zu sehen sind. In dieser Hinsicht kann es also nur um eine Minimierung von Gewalt und nicht um deren völliges Verschwinden gehen.
Wie verstehen, deuten und bewerten wir Gewalt?
Welche Konjunkturen durchlaufen Gewaltdiskurse in unserer Gesellschaft?
Bei Erklärungsmodellen, mit denen Ursachen von Gewalt erfasst werden, sollte von einer multifaktoriellen Genese ausgegangen werden. So geht etwa die Frustrations-Aggressions-Frustrations-Theorie davon aus, dass Menschen zuerst Frustrationen erleben und darauf mit Aggressionen reagieren. Das Umfeld reagiert mit Ablehnung auf diese Aggressionen, was beim betroffenen Menschen wiederum Frustrationen auslöst. Darauf reagiert er mit neuen Aggressionen. Lerntheoretiker vertreten die Auffassung, dass Gewalt (genau wie jedes andere Verhalten) gelernt wird. Das kann durch Konditionieren oder Modell-Lernen geschehen. Auch eine gestörte Kommunikation zwischen Menschen kann zu Gewalt führen. Und obwohl Gewaltdarstellungen in den Medien per se nicht gewaltbildend sind, so können diese bei Menschen mit einer Gewaltdisposition Aggressionen fördern. Das gilt in reduziertem Ausmaß für Gewaltdarstellungen im Fernsehen und in verstärktem Ausmaß für Gewalt im Internet und in Computerspielen.
Formen von Gewalt sind:
+ offene, physische Form: Schlagen, Töten, körperliches Bedrohen,
+ offene, verbale oder nonverbale Form: Beleidigen, Spotten, Gesten und mimische Ausdrucksweisen, Schreien,
+ verdeckte Form: Fantasien,
+ indirekte Form: Sachbeschädigung, üble Nachrede, Mobbing, Schikanen, Barrieren errichten,
+ emotionale Form: Stress, Ärger, Wut, Groll, Hass,
+ Stellvertreter-Formen.
Vor diesem Hintergrund muss gefragt werden:
Befinden sich Staat und Gesellschaft in einem generellen Umbruch bei der Deutung von Gewalt und Gewaltmonopol?
Wird letzteres durch die Privatisierung von Sicherheit einerseits und die sich wandelnde Staatlichkeit in einem sich neu gestaltenden Europa andererseits verändert?
In diesen Zusammenhang mögen zwei Beispiele die Problematik verdeutlichen: die Anerkennung des THW als „Sicherheitsbehörde“ und das Recht der Zwangswegweisung durch die Feuerwehr. Doch auch das Verhalten bei Amoklagen fordert eine neue Positionierung zur Gewalt in der Gesellschaft und wie Feuerwehr und Rettungsdienste damit umgehen können. Bei einem Amoklauf an einer Ludwigshafener Berufsschule musste anfangs von einem Feueralarm ausgegangen werden, was in der konkreten Situation ein sehr schnelles Umdenken und „Umschalten“ von den Einsatzkräften forderte.
In der Gegenwart hat die Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft zugenommen. Die Polizei berichtet gegenwärtig von einer stetig zunehmenden Gewalt gegen Polizeibeamte, die sich z. B. in Form von Widerstandshandlungen bei Kontrollen und Festnahmen, aber auch in Einzelfällen als gezielte Anschläge auf Polizisten, Polizeifahrzeuge oder Polizeiwachen zeigt. Aber nicht nur gegen Polizisten, sondern auch gegen Feuerwehrleute und Rettungsdienstmitarbeiter, die sich selbst in der Regel als „neutrale“ Helfer verstehen, kommt es immer wieder zu Übergriffen.
Fast unbemerkt eskalierte in den letzten Jahren auch die Gewalt gegen Einsatzkräfte der Feuerwehr und Rettungsdienste. Einige dieser gewalttätigen Aktionen machten auch traurige Schlagzeilen. Beim Brandeinsatz 2008 in Ludwigshafen wird ein Feuerwehrmann angegriffen, einzelne Feuerwehrleute standen nach dem Einsatz unter Polizeischutz(!). Ähnliche Vorkommnisse gab es in den 1990er-Jahren in Solingen, und Angriffe auf Feuerwehrleute gehören wie die Angriffe auf die Polizei in Hamburg und Berlin fast schon zum Ritual der Randalierer.
Feuerwehrleute genießen strafrechtlichen Schutz
Zu ihrem Schutz haben sich die Innenminister von Bund und Ländern darauf verständigt, Angriffe nicht nur gegen Polizeibeamte härter zu ahnden, sondern auch Übergriffe auf Feuerwehrleute und Rettungskräfte mit einzubeziehen. Im Oktober 2010 hat das Bundeskabinett beschlossen, den strafrechtlichen Schutz von Polizeibeamten und anderen Personen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, zu verbessern.
„Daneben werden Feuerwehrleute und Rettungskräfte in den strafrechtlichen Schutz einbezogen“, so Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einer Presseerklärung. In der Einleitung dieses Gesetzentwurfs heißt es: „[…] Darüber hinaus sollen unabhängig von bereits vorhandenen Sanktionsmöglichkeiten auch Feuerwehrleute und andere Rettungskräfte ausdrücklich in den Anwendungsbereich der §§ 113 und 114 StGB einbezogen und vor Behinderungen und tätlichen Angriffen bei Hilfseinsätzen geschützt werden. Diesem Ziel dient die Ergänzung des § 114 StGB um einen Absatz 3.“
Die Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes im Rahmen der General- bzw. Spezialprävention des Strafrechts kann jedoch nur einen sehr begrenzten Beitrag leisten. Um den Schutz von Feuerwehrleuten und Rettungskräften vor Gewalttaten wirkungsvoller anzugehen, sind in erster Linie präventive Maßnahmen notwendig.
Wie stellen sich Feuerwehren und Rettungsdienste jedoch systematisch, strategisch und taktisch auf Gewalt gegen sie z. B. bei der Einsatzplanung ein?
Wie wird der Feuerwehrnachwuchs für den Umgang mit dem Problem der Gewaltbereitschaft und Gewaltausübung gegen sie ausgebildet?
Wie werden die Einsatzkräfte auf die Gewalt durch andere psychologisch und einsatztaktisch vorbereitet?
Im Gegensatz zur Feuerwehr und den anderen Rettungsdiensten ist die Polizei von Amts wegen bzw. auftragsbedingt immer wieder mit Gewaltsituationen konfrontiert. Dabei sind Polizisten, anders als Feuerwehr- und Rettungsdienstangehörige, beständig gefordert, sich selbst als „gewaltkompetent“ zu zeigen. Zwischenzeitlich hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass immer mehr der täglich zu leistenden Aufgaben für Feuerwehren und Rettungsdienste mit gegen sie gerichteten, gewalttätigen Belastungen verbunden sind. Aus diesem Grund werden die Stimmen lauter, die eine entsprechende praxisnahe „gewaltkompetente“ Ausbildung bei den Feuerwehren anmahnen. Doch darüber, wie das geschehen soll, herrscht vielerorts Ratlosigkeit, ebenso wie darüber, was eigentlich praxisnah bedeutet.
Das für den Feuerwehr- und Rettungsdienst notwendige soziale Wissen kann m. E. nur auf eine der Praxis zugewandte Anwendung ausgerichtet sein. Dabei liegt der Gedanke zugrunde, dass das alltägliche Einsatzgeschehen durch komplexe Lagen bei der Abwehr von Bränden und anderen Gefahren sowie Hilfeleistungen geprägt ist, die ohnehin schon professionelles Handeln erfordern. Zwei wichtige Gründe sprechen für die Aufnahme der Auseinandersetzung mit Gewalttätigkeiten gegen Einsatzkräfte in die Aus- und Weiterbildung und ggf. für die Veränderung der Ausbildungsinhalte.
+ Zum einen hat sich ganz allgemein der Arbeitsalltag von Feuerwehren und Rettungsdiensten in den letzten Jahren deutlich verändert. Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich gewandelt, der Dienst ist insgesamt schwieriger geworden, die Anforderungen und die Belastungen haben sich deutlich erhöht.
+ Zum anderen sehen sich Feuerwehrangehörige und Rettungsdienstkräfte immer häufiger aggressiven Angriffen ausgesetzt.
Daher sind zusätzlich Grundlagen des Umganges mit Gewalt insbesondere der Eigensicherung und der Deeskalation in der Aus- und Weiterbildung bei der Feuerwehr und den Rettungsdiensten zu trainieren. Dadurch soll eine kompetente Aufgabenerfüllung im Einsatzdienst, die Reduzierung – besser noch Vermeidung! – von Gewalt erreicht und unnötige Eigengefährdungen der Feuerwehrleute verhindert werden.
Vorsicht mit missbräuchlicher Amtshilfe
Auf der anderen Seite dürfen Feuerwehr und Rettungskräfte im Rahmen der Amtshilfe nicht von der Polizei leichfertig eingesetzt oder gar „missbraucht“ werden. Ein Beispiel dafür ist die Unterstützung eines Einsatzes des Sondereinsatzkommandos der Polizei (SEK) durch die Feuerwehr in Sinsheim am 10. Mai 2007. Dabei stellen sich die grundsätzlichen Fragen: Welcher Gefährdungslage darf die Polizei die Einsatzkräfte der Feuerwehr aussetzen und welche Sicherheitsmaßnahmen müssen ggf. für den Schutz der Feuerwehr seitens der Polizei getroffen werden? Am 14. März 2009 wurde in einer Stadt am Rhein ein entführtes Kleinkind von der Polizei mit Hilfe der Feuerwehr befreit und zu seinen Eltern zurückgebracht. Dabei gelang es als Feuerwehrmänner verkleideten Polizisten, in die Ferienwohnung der Entführer einzudringen und diese zu überwältigen. Der Stadtbrandmeister hatte an der Wohnungstür geklingelt und aufgrund eines erfundenen Feueralarms den Entführer zum Öffnen der Tür bewegen können. Mit solchen Aktionen kann nicht nur das Vertrauen der Bürger in die Feuerwehr beschädigt werden.
Was passiert, wenn sich für Gewalttäter bzw. gewaltbereite Täter die Trennung zwischen Polizei und Rettungsdiensten aufhebt?
Der Zweck heiligt eben nicht immer die Mittel.
Es ist unverantwortlich, Feuerwehrmänner und Rettungskräfte Gefahren auszusetzen, für die sie weder ausgebildet noch ausgerüstet sind. Auch hier ist der Gesetzgeber aufgefordert, die Grenzen der Amtshilfe klar zu regeln, um einer Zunahme von Gewalttätigkeiten gegen Feuerwehrleute und Rettungskräfte vorzubeugen.
Frank D. Stolt
Mannheim
Kernbotschaften
1. Der bislang beschrittene Weg staatlicher Reaktion auf die Zunahme von Gewalt durch strafrechtliche Sanktionen ist richtig, aber nur bedingt zielführend.
2. Der Schlüssel für eine erfolgreiche Intervention bei Gewalt gegen Einsatzkräfte liegt in einer zielgerichteten und umfassenden Ausbildung.
3. Gewalt gegen Feuerwehr und Rettungskräfte ist noch ein Tabuthema, und so gibt es noch Verbesserungspotenziale.