Rettungsdienstgesetz
Haftung für Rettungswagen im Einsatz
12. April 2012
Während der Einsatzfahrt muss der Fahrer des Rettungswagen auch auf den restlichen Verkehr achten
Wenn es um eine Fahrt mit einer intensivpflichtigen Patientin geht, handelt es sich um einen qualitativ finanzierten Krankentransport, soweit dies im Rettungsdienstgesetz vorgesehen ist. Es geht dann um eine hoheitliche Tätigkeit, so dass dem Rettungswagen grundsätzlich Sonderrechte nach § 35 StVO zustehen.
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