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Schaumlöschmittel

Bitte löschen – aber ohne Gift

Einsatz PFOS-haltiger Schaummittel ab Juni verboten

Am 27. Juni 2011 endet die Aufbrauchfrist für PFOS-haltige Feuerlöschschäume. PFOS - Perfluoroktansulfonsäure - ist eine extrem langlebige Chemikalie. Diese Säure reichert sich in Lebewesen an und ist giftig.

Jahrelang wurde PFOS in Feuerlöschschäumen eingesetzt und so direkt in die Umwelt eingetragen. Die Chemikalie lässt sich in allen Lebensräumen nachweisen, sogar in entlegenen Gebieten wie der Arktis und in den dort lebenden Eisbären.
„Besonders besorgniserregend ist die Langlebigkeit der PFOS in menschlichem Blut und der Muttermilch“, sagt der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA) Jochen Flasbarth. Feuerwehren, Chemieunternehmen und Flughäfen sollten die Lagerbestände jetzt fachgerecht entsorgen, am besten in Abstimmung mit den zuständigen Umweltbehörden.
Auch die neuen PFOS-freienSchaummitteln sind umweltverträglich einzusetzen. Ab dem 28. Juni 2011 verbietet die EU die Verwendung von PFOS in Feuerlöschmitteln. Damit endet die Übergangsfrist des seit 2006 in der EU geltenden Verbots. Zwischenzeitlich haben die Vertragsstaaten des Stockholmer Übereinkommens zu besonders langlebigen Stoffen PFOS auf die Liste der POPs - Persistent Organic Pollutants – aufgenommen und damit den weltweiten Ausstieg eingeläutet. Chemisch gehört PFOS zur Gruppe der per- und polyfluorierten Chemikalien, kurz PFC. Wegen ihrer hohen Stabilität und ihrer einzigartigen Eigenschaften – zugleich wasser- und fettabweisend – werden PFC vielfältig eingesetzt, z. B. in der Papier-, Leder- und Textilindustrie, und eben auch in Feuerlöschschäumen. PFC können auch das Grund- und Trinkwasser verunreinigen. Sie verbreiten sich durch den Boden, die Gewässer und die Luft und können von Pflanzen und Tieren aufgenommen werden.
Infolge des Verbots von PFOS sind nun eine Reihe neuer Schaummittel am Markt, die zwar kein PFOS, stattdessen aber andere PFC, enthalten können. Das heißt, auch diese Austauschstoffe sind entweder nicht abbaubar oder werden zu stabilen PFC abgebaut. Deshalb sind sie aus UBA-Sicht ähnlich besorgniserregend.
Daher rät das UBA, PFC-haltige Schaummittel nur zum Löschen brennender Flüssigkeiten in Tanklagern zu verwenden und diese mit Einrichtungen zur Löschwasserrückhaltung  auszustatten. Nur dann lassen sich die Löschmittel möglichst umweltschonend entsorgen.
Bei Übungen rät das UBA, auf PFC-haltige Löschmittel zu verzichten
Weitere Infos:
www.umweltbundesamt.de/produkte/pfc/index.htm

Der Ratgeber „Fluorhaltige Schaumlöschmittel umweltschonend verwenden“ kann unter http://bit.ly/93sCRU heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden.

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