Angesichts einer schwachen Rauchfahne oder einer kleinen Glutstelle das Dach großflächig zu öffnen, könnte für Außenstehende übertrieben wirken. „Die Angst, dass die Versicherung den Einsatzleiter deswegen in Regress nimmt, ist jedoch unbegründet“, erklärt Andreas Kodel, Schadenverhütungsexperte der Provinzial Versicherungen in Kiel.

Dem Experten sei kein solcher Fall bekannt. Entstandene Schäden werden entsprechend den Unterlagen der jeweiligen Gebäude- und der Hausratversicherung bezahlt. Hierzu gehören unter anderem auch Aufräumarbeiten und die Entsorgung nach einem Brand. Und selbst wenn Gegenstände aus dem brennenden Haus gerettet und dann zum Beispiel durch einen Regenschauer beschädigt werden, sind diese mit der Hausratversicherung abgedeckt.
Natürlich würden sich auch die Versicherungsunternehmen freuen, wenn zukünftig weniger Reetdachbrände in einem Großschaden enden. Hierbei kann das Wissen über den Aufbau von Reetdächern und die Entwicklung schadenarmer Löschtechniken ebenso helfen wie der Einsatz neuster Ausrüstung. Kodel weiß jedoch auch: „Vor Ort müssen die Einsatzkräfte mit dem agieren, was sie zur Hand haben und nach bestem Wissen und Gewissen handeln.“
Die Versicherer akzeptieren das Vorgehen der Feuerwehrleute, sind diese doch entsprechend ausgebildet, und auch laut Brandschutzgesetz liegt die Entscheidungshoheit an der Brandstelle bei den Feuerwehren.
Reetdachbesitzer können mit verschiedenen Brandschutzsystemen versuchen, das Schadenrisiko zu minimieren. Neben Imprägnierungen oder Sprühlöschanlagen zählen dazu auch konstruktive Lösungsansätze, wie das Glasgewebe einer dänischen Firma, das sowohl die geforderten Hinterlüftung als auch den Brandschutz berücksichtigt. Durch die offene Gewebestruktur, die Reet und Isolierung voneinander trennt, kann das Dach atmen. Ein Kamineffekt entsteht jedoch nicht.
Beatrix Richter