Zulassung
Betriebsuntersagung für Blaulichtfahrzeug
18. Juli 2011
Blaulichtanlage und Signalhorn nicht zur privaten Nutzung
Das Mietfahrzeug eines gewerblichen Autovermieters war unter der Maßgabe mit einer Blaulichtanlage und Signalhorn zugelassen worden, dass eine Nutzung nur durch anerkannte Organisationen und Einheiten des Rettungsdienstes erfolgen dürfe.
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