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DIN-Normen Brandübungsanlagen

22. Juli 2009

DIN 14097-1 bis -4 mit Erläuterungen

DIN 14097-1
Brandübungsanlagen
- Teil 1: Allgemeine Anforderungen
DIN 14097-2
Brandübungsanlagen
- Teil 2: Gasbetriebene Darstellungsgeräte
DIN 14097-3
Brandübungsanlagen
- Teil 3: Holzbefeuerte Brandübungsanlagen
DIN 14097-4
Brandübungsanlagen
- Teil 4: Feuerwehr-Übungshäuser

Die Normen dienen dazu, Architekten, Planern, Feuerwehren und Verwaltungsstellen zu ermöglichen, Brandübungsanlagen zweckmäßig und unter Beachtung von Sicherheitsregeln zu planen, zu erstellen und zu betreiben.
Eine Brandübungsanlage ist eine feste oder mobile bauliche Anlage einschließlich der notwendigen Aufstell bzw. Übungsflächen und der Nebenräume. In ihr können Einsatzbedingungen und Schadenlagen für den Brandeinsatz dargestellt werden, um Feuerwehrangehörige im Gebrauch von Geräten und persönlicher Schutzkleidung sowie dem richtigen Einsatz von Löschmitteln auszubilden und entsprechende Übungen - auch zur Schulung der Einsatztaktik - durchzuführen.
Im Teil 1 der Normenreihe sind allgemeine Anforderungen - einschließlich betriebliche Anforderungen - an Brandübungsanlagen festgelegt, während Teil 2 bis Teil 4 die spezifischen Anforderungen an die jeweiligen Arten von Brandübungsanlagen bzw. deren Einbauten enthalten.
Erstmals werden mit DIN 14097-3 normative Festlegungen für holzbefeuerte Brandübungsanlagen fixiert, die in der Regel als Wechselbehälter, Sattelauflieger oder als Anhängefahrzeug gebaut sind, aber auch in eine bauliche Anlage integriert sein können.
Die Anforderungen an holzbefeuerte Brandübungsanlagen weichen von den bisherigen Anforderungen an Übungseinrichtungen wesentlich ab. Aufgrund der Branddynamik bestehen beim Betrieb dieser holzbefeuerten Brandübungsanlagen ein Verletzungsrisiko und eine Umweltbelastung, die signifikant über bisher akzeptierte Grenzen liegen. Auch ist es nicht möglich, dieses Risiko durch entsprechende Maßnahmen vollständig zu kompensieren. Der zuständige Arbeitsausschuss AA 192.02 vertritt jedoch einstimmig die Auffassung, dass holzbefeuerte Brandübungsanlagen eine sinnvolle Ergänzung hinsichtlich der Ausbildung sind, jedoch eine äußerst disziplinierte und fundierte Ausbildungsorganisation erfordern. Dieser Aspekt wurde bei der Erstellung von DIN 14097-3 berücksichtigt.

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