Eine Erfolgsgeschichte wird 40: Luftrettung in Deutschland
Bundespolizei und BBK maßgeblich am Aufbau beteiligt
Kaum eine Entscheidung hat so nachhaltig dazu beigetragen, den in Not geratenen Menschen in Deutschland zu helfen, wie die Entscheidung des Bundes im Jahr 1970, sich am Aufbau eines bundesweit flächendeckenden Netzes von Luftrettungszentren zu beteiligen.
Den Startschuss für dieses weltweit einzigartige Rettungssystem legte im November 1970 ein erfolgreiches Pilotprojekt mit dem Rettungshubschrauber Christoph 1 in München.
Mit finanzieller Unterstützung des ADAC sowie der Hilfe des Freistaates Bayern, der Allianz-Versicherung und des Bundesministeriums für Verkehr entstand so das Luftrettungsnetz. Seit 1971 trägt das Bundesministerium des Innern (BMI) einen maßgeblichen Anteil an der Luftrettung, indem es den Ländern die Zivilschutz-Hubschrauber (ZSH) über ihren originären Einsatz im Zivilschutz hinaus für die öffentlich-rechtliche Luftrettung zur Verfügung stellt.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) nimmt dabei alle Aufgaben der Verwaltung wahr, die sich aus dem Betrieb ergeben. Dazu gehört die Beschaffung und Ausstattung der Hubschrauber ebenso wie die Ausbildung der Notärzte, die das BBK durch Einweisungsseminare für Ärzte in der Luftrettung unterstützt.
An der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) des Bundesamtes finden darüber hinaus Seminare zum „Qualitätsmanagement für Zivilschutz-Hubschrauber“ statt.
Piloten und Mechaniker der Bundespolizei (ehemals Bundesgrenzschutz) stellten seit 1971 den Flugbetrieb in bis zu 22 Luftrettungszentren sicher. Seit 1994 hat die Bundespolizei zehn Luftrettungszentren an den ADAC bzw. die DRF Luftrettung übergeben.
Mit der Neubeschaffung von weiteren 16 hochmodernen Zivilschutz-Hubschraubern des Typs EC 135 T2i durch das BBK im Jahre 2007 beteiligt sich der Bund weiterhin und an 12 Luftrettungszentren in Deutschland. Von 1971 bis heute wurden in der Luftrettung rund 1,8 Millionen Rettungseinsätze geflogen; mehr als ein Drittel davon durch die Bundespolizei.
Jeder Hubschrauber deckt von seinem Stationierungsort aus (i. d. R. Krankenhäuser) einen Radius von 50 bis 70 km ab. Die medizinische Ausstattung der Hubschrauber entspricht der eines Notarztwagens. Die Einsatzzeiten – günstige Witterungs- und Sichtverhältnisse vorausgesetzt – beginnen um 7.00 Uhr und enden mit Sonnenuntergang.




