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Einsatz von Rettungsplattformen

Sicherheitshinweise der Unfallversicherer

Beim Üben mit einer Rettungsplattform kam es bei einer deutschen Feuerwehr zu einem schweren Unfall, weil die Gelenke der Rettungsplattform durch Überlastung versagten. Um solche Unfälle zukünftig zu vermeiden, haben der Bayer. GUVV und die Fachgruppe „Feuerwehren – Hilfeleistung“ des Spitzenverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger DGUV Sicherheitshinweise erstellt.

Bei einer Rettungsplattform handelt es sich um eine transportable Arbeitsbühne, mit der sich die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Hilfeleistungsorganisationen einen Zugang zu Personen in z. B. verunfallten Lkw, Bussen oder Eisenbahn-Waggons verschaffen können. Sie besteht im Wesentlichen aus einer rechteckigen Plattform (Standfläche) und zwei leiterähnlichen seitlichen Aufstiegsteilen, die an der Einsatzstelle ausgeklappt werden. Je nach Ausführung lassen sich damit Arbeitshöhen von bis zu drei Metern erreichen. Zum Schutz gegen Absturz befindet sich auf der Längsseite, die dem Arbeitsbereich abgewandt ist, ein steck- oder klappbares Geländer.
Bei einem schweren Unfall wurde eine neu beschaffte Rettungsplattform im Rahmen einer Feuerwehrübung erprobt. Die maximale Belastbarkeit der Plattform war mit 400 kg angegeben. Nach Darstellung der Feuerwehr hatten sich im Moment des Zusammenbruchs vier Feuerwehrangehörige ohne weiteres Rettungsgerät auf der Plattform aufgehalten. Laut einem Sachverständigen Gutachten kam es durch Überlastung zu dem Zusammenbruch der Plattform. Die Gelenke konnten die auftretenden Kräfte und Momente nicht aufnehmen und versagten.
Die bei dem Unfall verwendete Plattform entsprach nicht dem technischen Stand der Norm „DIN 14830 - Rettungsplattform für die Feuerwehr“. Die Fachgruppe „FW-H“ der DGUV weist die Feuerwehren daher darauf hin, dass bei Rettungsplattformen die angegebene maximale Belastbarkeit keinesfalls überschritten werden darf. Dabei ist zu berücksichtigen, dass neben dem Gewicht der Feuerwehrangehörigen auch deren Schutzausrüstung und Rettungsgerät zu kalkulieren sind sowie zusätzliche Belastungen durch weiteres Rettungspersonal und vor allem durch die zu rettenden Personen. Keinesfalls darf dabei auf mögliche Sicherheitsfaktoren vertraut werden.
Verteilt sich z. B. die Last nicht gleichmäßig auf beide Seitenteile, so kann allein hierdurch ein Seitenteil derartig beansprucht werden, dass die Sicherheitsfaktoren aufgebraucht sind. Die Belastung der Gelenke wird auch durch die Beschaffenheit der Aufstellfläche beeinflusst. So können sich z. B. die Aufstiegsteile der Plattform auf einer glatten Aufstellfläche vergleichsweise schlecht seitlich abstützen und streben auseinander.
Bei der Beschaffung einer Rettungsplattform sollte darauf geachtet werden, dass
- die Plattform der DIN 14830 „Rettungsplattform für die Feuerwehr“ entspricht und
- die Belastungsgrenzen der Rettungsplattform ausreichend groß gewählt werden, um die im Einsatz auftretende Belastung sicher aufnehmen zu können.
Rettungsplattformen sind nach den „Prüfgrundsätzen für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr“ (GUV-G 9102) nach jeder Benutzung einer Sichtprüfung auf Anzeichen von Verschleiß oder Beschädigung zu unterziehen. Mindestens einmal jährlich ist eine Sicht- und Funktionsprüfung von einem Sachkundigen durchzuführen.
Sicherheitshinweise bei der Verwendung von Rettungsplattformen DGUV - RS 0277/2011 vom 22.06.2011.
Nachdruck mit freundlicher Genehmigung des Bayer. Gemeindeunfallversicherungsverbandes.

Kontakt:
Tim Pelzl
Tel: 089/62272-174
E-Mail: tim.pelzl@dguv.de

 

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