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Feuerwehr-Recht

Ein Pkw-Fahrer beachtete beim Linksabbiegen nicht das herannahende Einsatzfahrzeug mit Blaulicht, sodass es zu einem Unfall kam. Dem Fahrer des Einsatzfahrzeugs wurde eine Mitschuld abgesprochen.

Zwischen einem Pkw und einem Einsatzfahrzeug war es zu einem Unfall gekommen, so dass beide Halter für die Folgen des Unfallgeschehens einzustehen hatten. Nach § 17 Straßenverkehrsgesetz war jedoch eine Abwägung der wechselseitigen Verursachungs- und Verschuldensanteile vorzunehmen.

Beim Kochunterricht kam es zu einer Brandentwicklung, worauf der Lehrer die Feuerwehr allarmierte. Dafür erhielt der Lehrer einen Kostenbescheid, den er ablehnte.

Ein Lehrer wollte in der Schule eine Kochvorführung vornehmen und ging dabei in einer Weise vor, die zur Alarmierung der Feuerwehr führte.
Dafür erhielt der Lehrer einen Kostenbescheid; danach sollte er 1.500 € für den Feuerwehreinsatz zahlen, was er ablehnte.

Die Feuerwehr wurde beim Aufbrechen einer Wohnungstür tätig. Wer übernimmt die Kosten, sollte sich der Einsatz als unverhältnismäßig erweisen?

Für den Einsatz bei einem Wasserrohrbruch berechnete die Gemeinde überhöhte Gebüren.

Als die Feuerwehr wegen eines Wasserrohrbruchs gerufen wurde, rückte sie mit drei Fahrzeugen und 13 Einsatzkräften aus. Deshalb machte die Gemeinde einen Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 500 Euro geltend.

Blaulichtanlage und Signalhorn nicht zur privaten Nutzung

Das Mietfahrzeug eines gewerblichen Autovermieters war unter der Maßgabe mit einer Blaulichtanlage und Signalhorn zugelassen worden, dass eine Nutzung nur durch anerkannte Organisationen und Einheiten des Rettungsdienstes erfolgen dürfe.

Feuerwehrbeamte haben Anspruch auf Entschädigung bei Mehrarbeit.

Schon im Jahre 1998 hatte eine Gemeinde die Arbeitszeit für Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst von 48 auf durchschnittlich 50 Stunden pro Woche erhöht, was von den Betroffenen nicht akzeptiert wurde.

Rettungsassistenten wird nach Herzinfarkt Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert.

Herabfallende Gegenstände beim Brandeinsatz beschädigten ein Fahrzeug. Ist die Gemeinde dafür haftbar?

Nachdem auf ein in der Nähe eines brennenden Wohnhauses abgestelltes Fahrzeug Dachziegel herabgefallen waren, verlangte der Fahrzeughalter von der Gemeinde Schadensersatz.

Der Einsatz eines Feuerwehrmanns bei einem Pkw-Brand führte zur Schädigung eines unbeteiligten Fahrzeugs.

Einige Zeit nachdem ein Pkw in einer Garage abgestellt worden war, entstand ein Brand. Ursächlich dafür war, dass am Ende der Garage eine Matratze aufgestellt worden war, um eine Beschädigung des Pkw zu vermeiden, der immer rückwärts in die Garage eingefahren wurde.

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