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Haftung der Gemeinde für Feuerwehreinsatz

22. März 2011

Herabfallende Gegenstände beim Brandeinsatz beschädigten ein Fahrzeug. Ist die Gemeinde dafür haftbar?

Nachdem auf ein in der Nähe eines brennenden Wohnhauses abgestelltes Fahrzeug Dachziegel herabgefallen waren, verlangte der Fahrzeughalter von der Gemeinde Schadensersatz.
Er war der Meinung, dass die Feuerwehrleute bei der Bekämpfung des Brandes pflichtwidrig oder unsachgemäß gehandelt hatten. Die Feuerwehrleute hätten zur Verhinderung von Schäden die parkenden Fahrzeuge mit Decken, Pappen oder ähnlichen Gegenständen abdecken können und müssen.

Vorrangige Aufgabe der Feuerwehr ist aber die Brandbekämpfung und die Rettung gefährdeter Personen und Güter. Es hatte das Dachgeschoß eines Wohnhauses gebrannt, so dass die Gefährdung von Personen nicht auszuschließen war und ein Ausbreiten des Brandes auf Nachbargebäude verhindert werden musste. Die Brandbekämpfungsmaßnahmen musste daher schnellstmöglich durchgeführt werden.
Im Hinblick darauf war es ausreichend, dass die Einsatzkräfte über die Polizei die Halter der in der Nähe befindlichen Fahrzeuge über die zwingend einzuleitenden Maßnahmen informieren ließ. So war auch der Geschädigte von den Löschmaßnahmen informiert worden. Auch hatte das Fahrzeug nicht im unmittelbaren Gefahrenbereich gestanden, sondern auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
RA Dr. Otto

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