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Neue EU-Richtlinie zum Schutz vor Nadelstichverletzungen

29. April 2010

Besserer Arbeitsschutz für Ärzte und Pflegekräfte in Europa

Arbeitnehmer im europäischen Gesundheitswesen müssen in Zukunft besser vor Verletzungen an spitzen und scharfen medizinischen Instrumenten geschützt werden.

Dies fordert die neue Richtlinie, die der Rat der Europäischen Union am 8. März 2010 verabschiedet hat.
Nadelstichverletzungen können lebensbedrohliche Infektionen übertragen. Daher müssen Ärzten und Pflegekräften in Europa nun unter anderem so genannte „Sichere Instrumente“ zur Verfügung gestellt werden.
In Deutschland ist der Einsatz dieser verletzungssicheren Instrumente schon seit der Novellierung der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250 im Jahr 2007 Pflicht.
Fachleute bewerten die neuen EU-Vorgaben trotzdem als ein wichtiges Signal. Denn noch immer verwenden zu viele medizinische Einrichtungen keine „Sicheren Instrumente“. Die neue europäische Richtlinie fordert von Arbeitgebern im Gesundheitswesen weiterhin, Mitarbeiter im richtigen Umgang mit den neuen Instrumenten zu schulen.
Unabhängige Studien belegen, so die Begründung des EU-Parlaments, dass die meisten Nadelstichverletzungen durch umfassende Schulungen, bessere Arbeitsbedingungen und den grundsätzlichen Einsatz von Instrumenten mit Nadelschutzmechanismus verhindert werden können.
Die europäischen Mitgliedsstaaten haben jetzt zwei Jahre Zeit, die Vorgaben aus Brüssel in nationales Recht umzusetzen.
Scharfe medizinische Gegenstände wie Injektionsnadeln verursachen jedes Jahr ca. 1 Million Nadelstichverletzungen in Europa. Infektionen durch Nadelstichverletzungen können lebensbedrohlich sein. Über 20 gefährliche Krankheitserreger können über das Blut übertragen werden, unter anderem Hepatitis B, Hepatitis C und HIV.
In Deutschland müssen laut TRBA 250 verletzungssichere Instrumente grundsätzlich bei allen Tätigkeiten eingesetzt werden, bei denen Körperflüssigkeiten in infektionsrelevanten Mengen übertragen werden können.

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