Rauchwarnmelderpflicht in Bremens Neubauten
Ab 1. Mai 2010 sind auch in Bremen Rauchmelder Pflicht
Nach Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Hessen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen-Anhalt besteht ab dem 1. Mai 2010 auch in Bremen für Neubau-Wohnungen eine Rauchwarnmelderpflicht.
Bis spätestens 2015 müssen in Bremen auch alle Wohnungen in Bestandsbauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Wohnungsbesitzern, es sei denn, die Eigentümer übernehmen die Verpflichtung selbst.
Mit der Entscheidung des Bremer Senats hat nun die Mehrzahl der Bundesländer den Ernst der Lage erkannt und dem vorbeugenden Brandschutz einen wertvollen Dienst erwiesen.
In Niedersachsen ist derzeit ein Regierungsentwurf in Vorbereitung. Vor diesem Hintergrund mahnt der bvbf (Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V.) die verbleibenden sechs Bundesländer an, ebenfalls eine entsprechende Regelung zu treffen, die Menschenleben retten kann. Umso unverständlicher ist es, dass immer noch mehr als die Hälfte der Bevölkerung auf die Eigeninitiative von Wohnungseigentümern und Mietern angewiesen bleibt.
„Ausgerechnet in Berlin sowie den bevölkerungsreichen Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg, aber auch in Brandenburg und Sachsen ist der Bürger weiterhin auf sich alleine gestellt und muss selbst für ausreichenden Brandschutz sorgen“, so der Geschäftsführer des bvbf. „Wir raten deshalb den Menschen in diesen Bundesländern dringend dazu, Rauchwarnmelder und ergänzend auch Feuerlöscher auf freiwilliger Basis zu installieren – zur eigenen Sicherheit.“




