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Versicherung verweigert

18. April 2011

Rettungsassistenten wird nach Herzinfarkt Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert.

Nachdem ein Rettungsassistent einen Herzinfarkt erlitten hatte, war ihm diese Tätigkeit nicht mehr möglich. Er beanspruchte Leistungen aus einem abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag, was ihm jedoch verweigert wurde. Die Versicherung meinte, der Versicherungsnehmer könnte Tätigkeiten als Sachbearbeiter mit der Aufgabe der Bearbeitung von Notfalleinsätzen wahrnehmen und hätte damit einen angemessenen Ausgleich.

Mit diesem Sachverhalt hat sich das Kammergericht Berlin im Beschluss vom 17.7.2009 – 6 U 237/08 – befasst.
Für das Gericht hätte es sich bei der Tätigkeit als Sachbearbeiter bei der Abrechnung von Notfalleinsätzen nicht um einen Beruf gehandelt, der einen annähernd vergleichbaren Kenntnisstand erforderte wie die bisherige Tätigkeit und auch keine vergleichbare Wertschätzung.
Nach der Auffassung des Gerichts ist die Tätigkeit eines Rettungsassistenten körperlich mittelschwer oder schwer. Zudem kommt bei Notfalleinsätzen eine enorme Stressbelastung in Frage. Diese körperlichen und psychischen Anforderungen an einen Rettungsassistenten machen auch die Wertschätzung dieser beruflichen Tätigkeit aus.

Der Rettungsassistent versucht, gemeinsam mit dem Notarzt, Leben zu retten. Ist er vor dem Notarzt beim Patienten, kann sein Eingreifen über Leben und Tod entscheiden. Ist der Notarzt eingetroffen, ist dieser gleichwohl innerhalb des Dienstes auf die Tätigkeit des Rettungsassistenten angewiesen.
Die Wertschätzung des Berufs beruht dabei auf der Fähigkeit, auch in Katastrophensituationen die Lage richtig einzuschätzen und in kürzester Zeit das Richtige zu veranlassen. Diese Wertschätzung wird einer weitgehend ohne Stressbehandlung zu bewältigende Tätigkeit im Abrechnungswesen nicht entgegengebracht. So war ein der Tätigkeit des Rettungsassistenten vergleichbarer Beruf im Büro nicht gegeben.
RA Dr. Otto

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